- Generationenwechsel
- steuerbegünstigte unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Einzelwirtschaftsgütern oder die Verlagerung auf andere Personengesellschaften
- schenkungs- und erbschaftsteuerliche Berechnungen und Planung
- Vermögensnachlass
- Veräußerungen auf Leibrentenbasis oder gegen Versorgungsleistungen
u. v. m.

Vorweggenommene Nachfolge
Die Nachfolgeplanung und -besteuerung ist neben der familiären und emotionalen Betrachtung auch im Steuerrecht eine besondere Herausforderung. Flankiert wird dies durch die steuerlichen Gesetze und der Rechtsprechungen in einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bei Betriebs- oder Anteilsübertragungen, der Einbindung der Kinder in den Familienbetrieb, der steuerlichen Neugestaltung gesetzlicher Erbfolgeregelungen, der Vermeidung der Besteuerung von Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen oder bei sonstigen Vermögensübertragungen innerhalb der Familie wissen wir Sie zu unterstützen. Meies & Schüller steht Ihnen mit einem konkreten Plan und einer sachlichen, neutralen Sicht als Partner bei Ihren Vorhaben zur Seite.







