Immobilien sind (im Steuerrecht) immer besonders

Im Rahmen der von uns betreuten Mandate sind wir damit vertraut, die vielschichtige steuerliche Gesetzgebung zu beherrschen und alle damit verbundenen Aspekte zu berücksichtigen. 

Besonderheiten bei Immobilien sind in allen steuerlichen Gesetzen verankert und äußerst weitreichend – ebenso weitreichend sind auch unsere Erfahrung und unsere Beratungsansätze. 

(Vermögensverwaltende) Immobiliengesellschaften als auch Gesellschaften zur Errichtung von Gewerken (Bauträger) und verwandte Branchen sind bei uns vielfach vertreten.

Selbst beim Halten und Verwalten von Immobilien haben wir einen geschulten Blick auf Ihre Nebenkostenabrechnung und für individuelle Beratungsansätze. Begleitende Themen wie die Grund- und Grunderwerbsteuer decken wir selbstverständlich ebenfalls ab. 

Hier ein kurzer Überblick über die zahlreichen Aspekte der komplexen Immobilienbesteuerung.

Weitere Beratungsfelder und Kompetenzen
  • Abschreibungsreihen, Fußstapfentheorie
  • Betriebsaufspaltung
  • Bewertungen zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, unselbstständige Gebäudeteile
  • Denkmalschutz
  • erweiterte Grundstückskürzung
  • Immobilienbewertung
  • gewerblicher Grundstückshandel
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
  • Luxusimmobilien, Einkünfteerzielungsabsicht
  • Gemischt genutzten Gebäuden (gewerbliche als auch private Vermietung / Nutzung) 
  • Nießbrauchregelungen 
  • teilentgeltliche Übertragungen in der Familie, gemischte Schenkungen
  • (Sonder-) Betriebsvermögen
  • Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen
  • umsatzsteuerliche Unternehmensvermögen, Optionsmöglichkeiten gem. § 9 UStG
  • vermögensverwaltende (Personen-) Gesellschaften
  • Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG
  • (vorweggenommene) Erbfolge

u. v. m.