Internationales Steuerrecht

Eine Vielzahl von Mandanten ist mit dem internationalen Steuerrecht tagtäglich in Berührung. Bei Unternehmen ist die (Umsatz) Steuerberatung bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen sicherlich abzuwickeln. Dreiecksgeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen, Importe und Exporte sind nur einige der dazugehörigen Schlagworte.

Unsere Beratung von multinational ansässigen natürlichen Personen und Gesellschaften sowie inländischen Tochtergesellschaften von weltweit tätigen Konzernen stützt sich auf eine fundierte sowie spezielle Berufserfahrung. Bei ihren globalen Aktivitäten stehen wir Ihnen partnerschaftlich beratend zur Seite.

Weitere Beratungsfelder und Kompetenzen
  • Auslandsdividenden, Anrechnung ausländischer Steuern
  • Auslandsimmobilien
  • Außensteuerrecht
  • Betriebsstätten- / Niederlassungsbesteuerung
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Entsendungen (Expatriates)
  • Grenzpendler
  • Inländische Kapitalertragsteuerfreistellung / -beschränkung
  • Mehrwertsteuersystemrichtlinie
  • Verrechnungspreise, Funktionsverlagerungen
  • Wohnsitzverlagerungen, Wegzugsbesteuerung

u. v. m.